Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Werkstattleistungen der TT Autoservice

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der TT Autoservice, Musterstraße 123, 46395 Bocholt (nachfolgend „Werkstatt") und dem Kunden über Werkstattleistungen, insbesondere Reparatur-, Wartungs- und Serviceleistungen an Kraftfahrzeugen.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Werkstatt stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote der Werkstatt sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung des Kunden und Auftragsbestätigung durch die Werkstatt zustande. Die Auftragsbestätigung kann auch konkludent durch Beginn der Werkstattarbeiten erfolgen.

(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Auftrag oder der Auftragsbestätigung.

(2) Werden bei der Durchführung des Auftrags notwendige Zusatzarbeiten erkennbar, wird die Werkstatt den Kunden hierüber informieren und dessen Zustimmung einholen, bevor die Zusatzarbeiten ausgeführt werden.

(3) Die Werkstatt ist berechtigt, Unterauftragnehmer zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen einzusetzen.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise der Werkstatt. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Zahlung ist bei Abholung des Fahrzeugs fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Die Werkstatt akzeptiert Barzahlung, EC-Karte und Überweisung.

(4) Bei Zahlungsverzug ist die Werkstatt berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§ 5 Fertigstellungstermin

(1) Vereinbarte Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Bei Verzögerungen, die die Werkstatt nicht zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Lieferung von Ersatzteilen), verlängert sich der Fertigstellungstermin entsprechend.

§ 6 Abnahme und Gefahrübergang

(1) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von einer Woche nach Mitteilung der Fertigstellung abzuholen.

(2) Mit der Übergabe des Fahrzeugs geht die Gefahr auf den Kunden über.

(3) Holt der Kunde das Fahrzeug nicht fristgerecht ab, ist die Werkstatt berechtigt, Standgebühren zu berechnen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

(1) Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Werkstatt.

(2) Der Werkstatt steht wegen ihrer Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem Fahrzeug zu.

§ 8 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist für Werkstattleistungen beträgt zwei Jahre ab Abnahme.

(2) Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung der Werkstatt anzuzeigen.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat die Werkstatt das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen.

§ 9 Haftung

(1) Die Werkstatt haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(2) Im Übrigen ist die Haftung der Werkstatt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website einsehbar ist.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Bocholt.

Stand: Januar 2026